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   BVerwG, 11.12.1975 - II C 3.74   

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https://dejure.org/1975,1514
BVerwG, 11.12.1975 - II C 3.74 (https://dejure.org/1975,1514)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1975 - II C 3.74 (https://dejure.org/1975,1514)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1975 - II C 3.74 (https://dejure.org/1975,1514)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstunfall - Hilfloser Beamter im Ruhestand - Hilflosigkeitszuschlag - Unfallruhegehalt - Kosten einer Pflegekraft - Feststellung der Hilflosigkeit - Vermögenseinbuße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 39
  • DVBl 1978, 81
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Diese Bestimmungen sind hier deshalb als Maßstab der revisionsgerichtlichen Beurteilung heranzuziehen, weil sie auch vom Tatsachengericht zugrunde zu legen wären, sofern dieses zum gegenwärtigen Zeitpunkt über die Rechtsfolgen einer Aufhebung der streitigen Investitionsbescheinigung zu befinden hätte (vgl. BVerwGE 41, 227 (230 f.) [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]; 50, 49 (51) [BVerwG 11.12.1975 - II C 3/74]).
  • BGH, 20.09.1979 - IX ZR 9/76

    Rechtsmittel

    Ob mit der Durchführung der Pflege für die Eheleute Vermögenseinbußen durch Einkommensminderung oder durch die Annahme einer Hilfe für den Haushalt verknüpft seien, hält das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 und 3 der DV für bedeutungslos (BVerwGE 50, 39 = DÖD 1976, 229).

    Deshalb lag es nahe, daß die Bundesregierung das Urteil BVerwGE 50, 39 = DÖD 1976, 229 bei der Begründung des Entwurfs der Durchführungsverordnung zu § 33 des Beamtenversorgungsgesetzes vom 24. August 1976 (BeamtVG; BGBl. I 2485) dahin verstanden hat, daß ein anderweitig begründetes Recht eines Verletzten auf Pflege durch einen Familienangehörigen auch nicht zum Ausschluß seines Anspruchs auf Erstattung von Pflegekosten (§ 34 Abs. 1 BeamtVG, früher: § 138 Abs. 1 BBG) führen dürfe (BR-Drucks. 42/79, S. 26).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 3.82

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Maßgebend ist die während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderung (vgl. BVerwGE 41, 227 [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]; 50, 49 [BVerwG 11.12.1975 - II C 3/74]; 67, 23 [BVerwG 18.02.1983 - 1 C 158/80]).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.1995 - 2 L 4442/93

    Dienstunfallversorgung; Pflegegeld; Umfang des Pflegeaufwands

    Ein Vergleich mit der Beihilfe führt aber schon deshalb nicht weiter, weil die Beihilfe, anders als die Kostenerstattung nach § 34 I BeamtVG, definitionsgemäß nur ein Zuschuß ist, der bei Pflegeleistungen zudem sehr sparsam bemessen wird und dessen Begrenzung bei Pflegetätigkeiten von Ehegatten deren Teilnahme an der Alimentation berücksichtigt, ein im Beihilferecht naheliegender Gesichtspunkt, für den aber im Bereich des § 34 BeamtVG kein Raum ist (BVerwGE 50, 39 ff.).
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